Die Zielrichtung des Gesetzes zur Bauarbeitenkoordination ist bereits in der Präambel der dem Gesetz zugrunde liegenden EU-Baustellenrichtlinie deutlich gemacht, wo auf die erforderliche Einbindung und Verantwortung des Bauherrn hingewiesen wird. Dabei geht es nicht nur um die Koordinierung des Bauablaufes, sondern insbesondere um eine verbesserte Koordination von zu treffenden Arbeitnehmerschutzmaßnahmen bereits während der Planungs- und Vorbereitungsphase. Es geht also nicht darum, für Bauunternehmen neue Aufgaben zu schaffen und damit neue Kosten zu verursachen, sondern sicherzustellen, dass die ausführenden Bauunternehmen rechtzeitig Informationen erhalten, die sie für ihre Kalkulation und Arbeitsvorbereitung benötigen.
Professionelle Baustellen- und Planungskoordination führt zur Qualitätssteigerung, exakteren Einhaltung der Bauzeiten und genaueren Termin- und Finanzplanung durch das perfekte Zusammenspiel der Planenden und Bauausführenden.
Wir erstellen Sicherheits- und Gesundheitsschutzdokumente (SIGE Plan) und führen sämtliche Leistungen lt. Bauarbeitenkoordinationsgesetz durch. In der Planungsphase sind dies die Leistungen als Planungskoordinator und in der Ausführungsphase jene als Baustellenkoordinator.
User Fokus gilt dabei primär der Sicherheit auf der Baustelle und der Sicherheit bei späteren Arbeiten, wofür wir auch die erforderlichen Unterlagen verfassen.
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BSC Bauingenieure GmbH
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