Freizeit kann aber sehr gefährlich sein, wenn elementare Verhaltensregeln nicht eingehalten werden. Es genügt manchmal eine geringe Unachtsamkeit und das Unerwartete tritt ein. Lesen Sie hier mehr zum Thema BRANDSCHUTZ IN DER FREIZEIT und Sie werden sehen, dass es öfter zu gefährlichen Situationen in der Freizeit kommt, als es uns bewusst ist.
Die Statistik Austria führt zwar interessante Listen und Tabellen, darunter aber keine eigene betreffend die Todesfälle durch Brandereignisse. Der Atlas dazu kann im Internet herunter geladen werden (Österr. Todesursachenatlas, 259 Seiten, 17MB), aber wie gesagt - ohne ausgewiesene Brandtote.
Erst nach intensiver Recherche bekommt man das, was man sich unter einem aussagekräftigen Material vorstellt. Beachten Sie bitte die in der Statistik mit dem Vermerk "Zu Hause" ausgewiesenen Zahlen:
Exposition gegenüber: | Anzahl | ||||
0-14 | 15-24 | 25-64 | 65+ | Gesamt | |
Nicht unter Kontrolle stehendem Feuer außerhalb von Gebäuden oder Bauwerken: Zu Hause | 0 | 0 | 1 | 0 | 1 |
Nicht unter Kontrolle stehendem Feuer in Gebäuden oder Bauwerken: Wohnheime oder -anstalten | 0 | 0 | 0 | 2 | 2 |
Nicht unter Kontrolle stehendem Feuer in Gebäuden oder Bauwerken: Zu Hause | 0 | 0 | 7 | 10 | 17 |
Nnb Rauch, Feuer oder Flammen: Ort nnb | 1 | 1 | 0 | 3 | 5 |
Nnb Rauch, Feuer oder Flammen: Sonstige nb Orte | 0 | 0 | 0 | 1 | 1 |
Nnb Rauch, Feuer oder Flammen: Zu Hause | 0 | 0 | 0 | 3 | 3 |
Unter Kontrolle stehendem Feuer in Gebäuden oder Bauwerken: Zu Hause | 0 | 0 | 1 | 0 | 1 |
Gesamt | 1 | 1 | 9 | 19 | 30 |
Quelle:
Kuratorium für Verkehrssicherheit KfV, Freizeitunfallstatistik 2011
"Todesfälle durch Feuer und Rauch nach Alter"
Viele Institutionen bemühen sich seit Jahren, batteriebetriebene Rauchwarn-melder (auch gerne als "Home-Melder" bezeichnet) zu forcieren. Die obige Statistik bestätigt diese Werbung für diese Lebensretter und verdeutlicht, dass die meisten Todesfälle bei Bränden zu Hause auftreten. Die Bemühungen, in der Steiermark derartige Rauchwarnmelder nicht nur für Neubauten, sondern auch in den Bestandswohnungen gesetzlich verbindlich vorzusehen, scheiterten an einem Argument, das im Sinne der Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger nicht für jedermann nachvollziehbar ist (Haftungen, wenn jemend nachträglich die Rauchwarnmelder nicht installiert). Somit ist in der Steiermark der Einbau dieser Lebensretter in der überwiegenden Zahl, nämlich in den Bestandswohnungen, zunächst nur freiwillig vorgesehen und noch keine keine gesetzliche Pflicht.
Die Gesetzgeber in Kärnten (und nicht nur dort, sondern auch in den meisten Deutschen Bundesländern) beweisen, dass es auch anders geht und haben im neuen Kärtner Baurecht ab Oktober 2012 nicht nur durch die verbindliche Umsetzung der OIB-Richtlinien - und damit den Einbau von Rauchwarnmeldern in Neubauten - vorgesehen, sondern gaben der Bevölkerung eine Frist bis 30. Juni 2013, bis auch in den bestehenden Haushalten Rauchwarnmelder nachgerüstet werden mussten. Eine gute Entscheidung, denn wie der gelernte Österreicher weiß, wird gerade bei der Sicherheit in der Freizeit gespart und der Appell an die Eigenverantwortlichkeit geht ins Leere.
Durchsuchen Sie unsere Seite mit DuckDuckGo
(ohne Nutzerdatenabfrage u. Hintergrundspeicherung)
BSC Bauingenieure GmbH
FN 396091m LG ZRS Graz
UID-Nr. ATU67899759
DVR 4011256
WIKA 5330133 / WKÖ 01224274