Bildausschnitt moderne Villa mit weiss-grüner Fassade und Design-Rahmen über der Terrasse
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Planender Baumeister und Ingenieurbüro - Beratende Ingenieure Baumanagement, Brandschutzconsulting, Gutachten, Prüfungen, Brandschutzkonzepte, Bauaufsicht, Bauarbeitenkoordination B S C B a u i n g e n i e u r e G m b H | FN 396091m wir p l a n e n mit Herz und Verstand wir l ö s c h e n mit Papier und Tinte wir p r ü f e n nach hohen Ansprüchen wir b i l d e n Sie aus - und uns nichts ein
Planender Baumeister und Ingenieurbüro - Beratende IngenieureBaumanagement, Brandschutzconsulting, Gutachten, Prüfungen,Brandschutzkonzepte, Bauaufsicht, Bauarbeitenkoordination B S C    B a u i n g e n i e u r e   G m b H    |    FN 396091m wir    p  l  a  n  e  n      mit Herz und Verstandwir    l  ö  s  c  h  e n    mit Papier und Tintewir    p  r  ü  f e n        nach hohen Ansprüchenwir    b  i  l  d  e  n       Sie aus - und uns nichts ein

Gewerbeberechtigung als Baumeister

Dipl.-Ing. Hörri verfügt über das Berufsrecht des Baumeisters, ausgestattet mit dem Gütesiegel "staatlich geprüfter Baumeister" und ist so berechtigt, umfassende Planungen sämtlicher Hoch- und Tiefbautenn anzubieten.

Das Berufsrecht des planenden Baumeisters stellt Herr DI Hörri der BSC Bauingenieure GmbH zur Verfügung.

Nichtamtlicher Bausachverständiger (NASV)

Dipl.-Ing. Hörri ist nichtamtlicher Bausachverständiger nach dem § 28 Abs. 1 des Stmk. Baugesetzes und in der Liste des Amtes der Stmk. Landesregierung aufgeführt. Er kann somit jederzeit von der Baubehörde in Verfahren gem. dem Stmk. Baugesetz 1995 als Bausachverständiger eingesetzt werden.

Gewerbeberechtigung als Ingenieurbüro - Beratende Ingenieure

Ing. Mark verfügt über das Berufsrecht eines Ingenieurbüros - Beratende Ingenieure und darf das Gütesiegel "staatlich geprüftes Ingenieurbüro" verwenden.  Damit besteht die Befugnis, Leistungen als Planer, Prüfer, Sachverständiger und Gutachter anzubieten.

Das Berufsrecht der Ingenieurbüros - Beratenden Ingenieure stellt Herr Ing. Mark der BSC Bauingenieure GmbH zur Verfügung.

Allgemeine Beeidigung und gerichtliche Zertifizierung als Sachverständiger (SV)

Ing. Mark ist als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für Brandschutzwesen (09x45) und Feuerpolizei (09x55) in der Gerichtsliste des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Graz eingetragen und kann daher jederzeit von Gerichten und von Verwaltungsbehörden als Sachverständiger eingesetzt werden.

Da die Tätigkeit als Sachverständiger den beruflichen Schwerpunkt am Markt darstellt, ist die Befugnis als ein Ingenieurbüro - Beratende Ingenieure maßgeblich.

Gewerbeberechtigung "Eventmanagement"

Ing. Mark verfügt über das Berufsrecht zur Organisation von Veranstaltungen, Märkten und Messen (Eventmanagement). Mit dieser Gewerbeberechtigung ist die BSC Bauingenieure GmbH berechtigt, Seminare, Tagungen sowie Veranstaltungen aller Art zu organisieren.
Hinweis Vortragstätigkeit: Für Vortragsredner ist keine Gewerbeberechtigung erforderlich.

Anerkennung als Ausbildungsleiter und Ausbildungsinstitution nach TRVB 117 O

Ing. Mark ist nach TRVB 117 O 2010 akkreditierter Ausbildungsleiter und stellt diese Qualifizierung der vom ÖBFV ankerkannten Ausbildungsinstitution "BSC Brandschutzcollege" (Anerkennung Nr. 049/16) zur Verfügung.

Ing. Mark ist im Besitz des Österreichischen Brandschutzpasses mit der durchlaufenden Nummer 00002. Ein deutliches Zeichen dafür, die Themen des Betriebsbrandschutzes (Organisatorischer Brandschutz) seit vielen Jahren wahrzunehmen und zu beherrschen.

Personenzertifizierung "Externer Trainer"

Ing. Mark ist vom ÖBV-CERT nach den Anforderungen der ÖZS Richtlinien seit dem Jahre 2001 als "Externer Trainer" zertifiziert und darf daher in der Fachausbildung für Wachorgane im Bewachungsgewerbe eingesetzt werden. Diese Ausbildungen werden von der Bildungszetrum Sicherheit GmbH des VSÖ - Verband der Sicherheitsunternehmen Österreichs durchgeführt. 

Gewerbeberechtigung "Pressefotografie und Fotodesign"

Ing. Mark verfügt über diese Gewerbeberechtigung.
Die Rechte der Berufsfotografie (Erstellen von Fotos auch ohne Auftrag mit der Absicht, diese dann zu vermarkten) werden nicht wahrgenommen.

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