Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung führt eine Liste Nichtamtlicher Bausachverständiger, um für die Baubehörde 1. Instanz geeignete Sachverständige zur Hand zu haben. Dipl.-Ing. Florian Hörri ist in dieser Liste eingetragen und kann daher jederzeit von Steirischen Baubehörden eingesetzt werden.
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BSC Bauingenieure GmbH
FN 396091m LG ZRS Graz
UID-Nr. ATU67899759
DVR 4011256
WIKA 5330133 / WKÖ 01224274