Die Pflicht zur übergeordneten Koordination unterschiedlicher Unternehmen auf der Baustelle trifft den Bauherren. Dazu kann sich dieser auch eines befugten Unternehmens bedienen. Unsere Leistungen, die wir für Sie nach dem Bauarbeitenkoordinationsgesetz BauKG erbringen können, werden auf einer eigenen Seite umfassend beschrieben:
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BSC Bauingenieure GmbH
FN 396091m LG ZRS Graz
UID-Nr. ATU67899759
DVR 4011256
WIKA 5330133 / WKÖ 01224274