Bildausschnitt moderne Villa mit weiss-grüner Fassade und Design-Rahmen über der Terrasse
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Planender Baumeister und Ingenieurbüro - Beratende Ingenieure Baumanagement, Brandschutzconsulting, Gutachten, Prüfungen, Brandschutzkonzepte, Bauaufsicht, Bauarbeitenkoordination B S C B a u i n g e n i e u r e G m b H | FN 396091m wir p l a n e n mit Herz und Verstand wir l ö s c h e n mit Papier und Tinte wir p r ü f e n nach hohen Ansprüchen wir b i l d e n Sie aus - und uns nichts ein
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KOLLEKTIVVERTRAG

Service der WKO: Gesetzessammlung

Auflistung jener Gesetze samt Möglichkeit zum Herunterladen des vollständigen Textes, die seinerzeit als aushangpflichtige Gesetze im Unternehmen zur Einsicht aufzulegen waren:

Wortgleiche Wiedergabe der WKO-Inhalte

Gesetzessammlung zum technischen Arbeitnehmerschutz sowie zum Arbeitszeit- und Verwendungsschutz

Auflistung der damals aushangpflichtigen Gesetze samt Möglichkeit zum Herunterladen des vollständigen Textes

 

Mit 1.7.2017 tritt die Verpflichtung zur Auflage der Vorschriften zum ArbeitnehmerInnenschutz in weiten Teilen außer Kraft. Lediglich in einzelne Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, im Konkreten, in die für Lenker geltenden arbeitszeitrechtlichen Vorschriften, muss weiterhin eine Einsichtsmöglichkeit bestehen.

Diese Seite bietet eine Übersicht über die für den Arbeitnehmerschutz relevanten Gesetzesbestimmungen. Die Titel der jeweiligen Vorschriften sind mit dem Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts bzw. der EU-Site EUR-Lex verknüpft. Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:

Die Links zu den österreichischen Vorschriften im Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts sind so eingerichtet, dass auch künftige Novellen automatisch berücksichtigt werden. Die Einarbeitungszeit für eine solche Änderung durch das Bundeskanzleramt/Verfassungsdienst kann allerdings bis zu drei Monate dauern. Für diese Zeitspanne wird empfohlen, die Änderung über die tagesaktuelle Bundesgesetzblatt-Datenbank abzufragen.

Bei EU-Vorschriften sind derzeit keine Links auf konsolidierte Rechtstexte mit automatischer Anpassung künftiger Novellen möglich. Die Links führen dort auf eine Seite, welche Links zur Stammfassung und zu allen nachfolgenden Änderungen und Berichtigungen enthält. Eine Suche nach konsolidierten Rechtstexten ist auf der EUR-Lex-Seite jedoch möglich. Die konsolidierten Texte sind nicht verbindlich.

Alle Angaben erfolgen trotz sorgfältigster Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Wirtschaftskammer ist ausgeschlossen.

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