Mit 1.7.2017 tritt die Verpflichtung zur Auflage der Vorschriften zum ArbeitnehmerInnenschutz in weiten Teilen außer Kraft. Lediglich in einzelne Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes, im Konkreten, in die für Lenker geltenden arbeitszeitrechtlichen Vorschriften, muss weiterhin eine Einsichtsmöglichkeit bestehen.
Diese Seite bietet eine Übersicht über die für den Arbeitnehmerschutz relevanten Gesetzesbestimmungen. Die Titel der jeweiligen Vorschriften sind mit dem Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramts bzw. der EU-Site EUR-Lex verknüpft. Bitte beachten Sie dabei folgende Punkte:
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