Ein Quantensprung für manche, ein Wahnsinn für viele andere...
Die erste Veranstaltungssicherheitsverordnung Österreichs - erlassen in der Steiermark (LGBl. Nr. 61/2014) polarisierte, wie kaum ein anderes Landesgesetz. Auf Grundlage des Stmk. Veranstaltungsgesetzes 2012 wurde diese Verordnung erlassen, um bauliche, brandschutz- und sicherheitstechnische sowie organisatorische Mindeststandards in Veranstaltungsstätten einzuführen. Die Schwierigkeit, die sich auch hier zeigt, ist der Umgang mit bestehenden Veranstaltungsstätten sowie insbesondere Veranstaltungsstätten, die dem Denkmalschutz unterliegen.
Mit Ende Juli 2026 wurde die Steirische Veranstaltungssicherheitsverordnung von der neuen Steirischen Veranstaltungsverordnung StVVO 2026 abgelöst. Eine der zentralen Änderungen ist die Anpassung der Durchgangsbreiten, womit nach der neuen Verordnung ein größeres Publikum möglich sein kann.
Hier geht es zur Steirischen Veranstaltungsverordnung StVVO:
https://ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrStmk&Gesetzesnummer=20001949