Die BSC Bauingenieure GmbH verfügt über das Berufsrecht des staatlich geprüften Ingenieurbüros - Beratende Ingenieure auf dem Fachgebiet der Innenarchitektur. Es handelt sich um ein reglementiertes Gewerbe für das ein Befähigungsnachweis zu erbringen ist. Die Tätigkeiten, die sich aus dem Umfang der Berechtigungen ergeben, können damit in keinem freien Gewerbe ausgeübt werden, worüber wir alle Kunden/Kundinnen und Planungspartner ausdrücklich informieren.
Die Rechtsgrundlage für dieses Gewerbe stellt die Gewerbeordnung dar und lautet § 134 der GewO wie folgt:
§ 134 Gewerbeordnung
(1) Der Gewerbeumfang der Ingenieurbüros (§ 94 Z 69) umfasst
die Beratung,
die Verfassung von Plänen, Berechnungen und Studien,
die Durchführung von Untersuchungen, Überprüfungen und Messungen,
die Ausarbeitung von Projekten,
die Leitung von Projekten,
die Überwachung der Ausführung von Projekten,
die Abnahme von Projekten und
die Prüfung der projektgemäßen Ausführung einschließlich
der Prüfung der projektbezogenen Rechnungen sowie
die Erstellung von Gutachten auf einschlägigen Fachgebieten,
die einer Studienrichtung oder einem mindestens viersemestrigen Aufbaustudium einer inländischen Universität, einer Fachhochschule oder Hochschule künstlerischer Richtung oder einer
einschlägigen inländischen berufsbildenden höheren Schule entsprechen.
(2) Der Berechtigungsumfang der Ingenieurbüros für Innenarchitektur umfasst sämtliche Befugnisse des Ingenieurbüros im Sinne des Abs. 1. Berührt die Tätigkeit des Ingenieurbüros für Innenarchitektur statisch relevante Bauteile, so ist deren konstruktive Bearbeitung und statische Berechnung durch einen hiezu Befugten durchzuführen.
(3) Ingenieurbüros dürfen nicht auf Fachgebieten begründet werden, die den Baumeistern, Brunnenmeistern, den Holzbau-Meistern oder den Steinmetzmeistern einschließlich der Kunststeinerzeugung und Terrazzomacher vorbehaltene Tätigkeiten umfassen. Dies gilt nicht für Ingenieurbüros für Innenarchitektur im Rahmen des Abs. 2 und für Ingenieurbüros für Kulturtechnik und Wasserwirtschaft im Rahmen ihres Fachgebietes.
(4) Gewerbetreibende, die eine Berechtigung gemäß Abs. 1 besitzen, sind im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung zur Vertretung des Auftraggebers vor Behörden oder Körperschaften öffentlichen Rechts berechtigt.
(5) Der Berechtigungsumfang von anderen reglementierten Gewerben wird durch Abs. 1 nicht berührt.
Ingenieurbüros erbringen Leistungen in unterschiedlichen
Spezialdisziplinen. Um diese Leistungen "greifbar" zu machen, wurden Leistungsbilder erarbeitet.
Im Folgenden werden die Inhalte zu den Leistungsbildern von der Internetseite des Fachverbandes der Ingenieurbüros wiedergegeben:
Der Großteil der Leistungsmodelle 2014 / 2023 wurde von Univ.-Prof. DI Hans Lechner erarbeitet.
Einzelne Leistungsbilder wurden bereits zuvor von der "Österreichischen Forschungsgesellschaft Straße-Schiene-Verkehr" (FSV) entwickelt.
Prof. Lechner bzw die FSV haben diese unter Mitwirkung von Vertreter:innen der Auftraggeber:innen und zahlreicher Planer:innen in einem gemeinsamen Prozess erarbeitet.
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BSC Bauingenieure GmbH
FN 396091m LG ZRS Graz
UID-Nr. ATU67899759
DVR 4011256
WIKA 5330133 / WKÖ 01224274