Wir erbringen jederzeit Gutachtertätigkeiten (z.B. für behördliche Verfahren und bei Wiederkehrenden Überprüfungen) wie etwa gemäß
und übernehmen dabei gerne auch das Behördenmanagement.
Natürlich sind unsere Sachverständigenleistungen nicht auf das Bundesland Steiermark beschränkt und sind wir auch österreichweit tätig. Beispielsweise führen wir auch durch:
Unsere Sachverständigen sind in öffentlichen Listen geführt, womit wir den qualifizierten Vergleich zu "selbst ernannten Marktbegleitern" nicht scheuen. Durch die berufsrechtliche Befugnis (Ingenieurbüro nach Gewerbeordnung) dürfen wir die Sachverständigenleistung in der Privatswirtschaft anbieten und durchführen. Leider halten sich nicht alle am Markt vertretenen Personen/Organisationen an diese Regel. Durch ein "Auswahlverschulden" könnten diese Personen/Organisationen sogar ihre Auftraggeber in die Gefahr einer Haftung bringen.