Die unten stehende Grafik zeigt eine mögliche Struktur im Unternehmen auf, wie man den Betriebsbrandschutz organisatorisch regeln kann. Wichtig dabei ist zu verstehen, dass die oberste Leitung als Verantwortungsträger gilt und somit der Brandschutz im Unternehmen von dort beginnend vertreten werden muss. Die Tätigkeiten (Pflichten) der Brandschutzorgane (und anderer nominierter Funktionen) sind dabei als Werkzeug und Hilfestellung zu verstehen, mit denen es erst der obersten Leitung möglich ist, diese große und umfassende Verantwortung im Unternehmen zu tragen.
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