Bildausschnitt moderne Villa mit weiss-grüner Fassade und Design-Rahmen über der Terrasse
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Planender Baumeister und Ingenieurbüro - Beratende Ingenieure Baumanagement, Brandschutzconsulting, Gutachten, Prüfungen, Brandschutzkonzepte, Bauaufsicht, Bauarbeitenkoordination B S C B a u i n g e n i e u r e G m b H | FN 396091m wir p l a n e n mit Herz und Verstand wir l ö s c h e n mit Papier und Tinte wir p r ü f e n nach hohen Ansprüchen wir b i l d e n Sie aus - und uns nichts ein
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Brandschutzabnahme, Überprüfungen

Wir überprüfen Ihr Brandschutzprojekt!

 

Der Brandschutz stellt einen sicherheitsrelevanten Fachbereich dar. Umso wichtiger erscheint es, im Zuge der Fertigstellung von Bauvorhaben nach dem Vier-Augen-Prinzip eine gesonderte und von der Ausführung unabhängige Abnahme des "Brandschutzprojekts" durchführen zu lassen.

Brandschutzabnahme

Was ist damit gemeint?

  • Sollte unser Unternehmen nicht bereits baubegleitend eingesetzt worden sein so
    • analysieren wir das vorliegende Projekt hinsichtlich der Brandschutzeinrichtungen auf Basis eines bestehenden Brandschutzkonzepts, einer Brandschutzbeschreibung o.ä. sowie auf Basis der erteilten behördlichen Bewilligungen
    • entwickeln wir eine Anforderungsliste, die alle zur Überprüfung erforderlichen Nachweise auflistet
      (Installationsatteste, Bestätigungen, Zulassungen oder Klassifizierungsberichte, Bestätigungen über den ordnungsgemäßen Einbau, Abschlussüberprüfung von technischen Brandschutzeinrichtungen durch befugte abnehmende Stellen, etc.)
    • prüfen wir die vorgelegten Unterlagen auf fachliche Richtigkeit der Aussage
    • prüfen wir den Ausführungsstand vor Ort auf offensichtliche Abweichungen (Achtung: anhand einer "fertigen Oberfläche" können bestimmte Brandschutzerfordernisse nicht zweifelsfrei geprüft werden, weshalb eine den Bau begleitende Kontrolltätigkeit wichtig ist) und
    • begleiten wir die Fertigstellungsphase.
  • Sollte unser Unternehmen baubegleitend tätig sein, werden bereits im Zuge des Projektverlaufs wichtige Nachweise angefordert, geprüft und die schrittweise Ausführung begleitend kontrolliert (der Idealzustand, da man auch den ordnungsgemäßen Einbau begleiten kann).
  • Nach Abschluss aller Brandschutzarbeiten und Vorlage aller erforderlichen Nachweise kann unsererseits eine schriftliche Ausführungsbescheinigung ausgegeben werden, in der wir die Umsetzung der für das Projekt vorgegebenen Brandschutzmaßnahmen, erforderlichenfalls unter Beilage von bestimmten Abschlussberichten (z.B. wenn dies behördlich vorgeschrieben wurde), schriftlich bestätigen. Diese Unterlage dient Ihnen unter anderem zur Behördenvorlage.

Überprüfung von Brandschutzeinrichtungen als befugtes Unternehmen

Für einige Brandschutzeinrichtungen sehen die oft in Bewilligungsbescheiden verbindlich erklärten "TRVB" eine Abschlussüberprüfung, Abnahme oder Bestätigung vor. Für bestimmte Anlagen und Einrichtungen führen wir auch diese Abschlussüberprüfungen durch, beispielsweise

  • Feststellanlagen für Feuerschutzabschlüsse nach TRVB 148 B
  • Rauchabzugsanlagen für Treppenhäuser nach TRVB 111 S
  • Rauchwarnmelder nach TRVB 122 S
  • Rauchableitungsanlagen nach Anhang 7 der TRVB 125 S
  • natürliche Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach TRVB 125 S
  • mechanische Brandrauchverdünnungsanlagen nach ÖN H 6029

und stellen abschließend den erwarteten Abschlussbericht aus.

Hinsichtlich der Abschlussüberprüfung von technischen Brandschutzeinrichtungen wie

  • automatsiche Brandmeldeanlagen
  • Brandfallsteuersystemen
  • automatische Löschanlagen
  • Objektfunkanlagen
  • Notfallwarnanlagen

verweisen wir explizit auf akkreditierte Inspektionsstellen, da - speziell bei der Anschaltung dieser Anlagen an öffentliche Brandalam-Annahmestellen - die Abnahmen/Abschlussüberprüfungen nach den Vertragsinhalten mit den Feuerwehrdienststellen durch akkreditierte Inspektionsstellen erfolgen muss (womit möglicherweise einem wesentlichen Vertragsbestandteil nicht entsprochen würde).

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