Als Koordinationsplattform nimmt das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB) die gemeinsamen Interessen aller Bundesländer (diese sind Vereinsmitglied im OIB) im Bereich der Bautechnik wahr. Das OIB ist ein Verein und wurde dazu von allen Bundesländern durch eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG ermächtigt, die Baustofflisten ÖA (für das Einbauzeichen "ÜA") und ÖE (für das Einbauzeichen "CE") zu erstellen, ständig zu aktualisieren und im Wege von Verordnungen zu erlassen. In allen Ländern werden diese Listen sodann entsprechend den jeweiligen landesgesetzlichen Vorschriften kundgemacht und haben daher bundesweite Gültigkeit.
Die Anforderungen, die an Bauprodukte zu stellen sind, die mit dem Einbauzeichen (ÜA-Zeichen) zu versehen sind, werden in der Baustoffliste ÖA festgelegt.
Bauprodukte, für die bereits harmonisierte europäische technische Spezifikationen (harmonisierte Normen, Europäische technische Zulassungen) bestehen, werden in die Baustoffliste ÖE aufgenommen. In dieser Liste können die zu erfüllenden Klassen (insbesondere Euroklassen des Brandverhaltens und Feuerwiderstandsklassen) sowie zusätzliche, nicht durch den Anwendungsbereich der Bauproduktenrichtlinie erfasste Anforderungen festgelegt werden.
Wichtige Verbindungen zum OIB und dessen Daten:
Internetseite
Baustofflisten ÖA und ÖE
>>> ÖA zur Baustoffliste ÖA auf der Internetseite des OIB
>>> ÖE zur Baustoffliste ÖE auf der Internetseite des OIB
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BSC Bauingenieure GmbH
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