Trotz sorgfältiger Erstellung unserer Dokumentenvorlagen - für Sie unten frei downloadbar zur Verfügung gestellt - weisen wir darauf hin, dass wir keinen Anspruch auf Richtigkeit gewährleisten und Ihrerseits jedenfalls überprüft und den eigenen Betriebsbedingungen angepasst werden müssen.
NEU: Abschaltschein für Brandmeldeanlagen
Wenn eine Abschaltung/Teilabschaltung der automatischen Brandmeldeanlage erforderlich ist, etwa um drohende Täuschungsalarme zu unterbinden (Staub, Dampf, etc.) gab es dazu bisher keinen Vorschlag in einer anerkannten Richtlinie oder einem Merkblatt. Teilweise wurde dazu in Betrieben/Organisationen der Freigabeschein für feuergefährliche Tätigkeiten herangezogen.
Im Zuge der Neuausgabe der TRVB 119 O:2021 wurde nun ein neues Formular vorgeschlagen, nämlich der Abschaltschein für Brandmeldeanlagen. Anhand dieses wichtigen Formulars werden - ähnlich dem
Freigabeschein - wesentliche Kontrollaufgaben und Pflichten nachvollziehbar weitergegeben.
Ersatzmaßnahmen werden ordentlich dokumentiert.
Eine sinnvolle Erweiterung wäre es, dort, wo erforderlich, den Abschaltschein auch für andere technische Brandschutzeinrichtungen einzusetzen - z.B. Löschanlage, Feuerwehraufzug, Objektfunkanlage, etc. Denken Sie auch an die Informationsprflicht, z.B. an die Versicherung.
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