Für immer mehr Bauprodukte muss deren Eignung, im EU-Raum eingesetzt werden zu können, mittels Europäisch Technischer Bewertung (ETB), vormals der Europäisch-Technischen Zulassung, nachgewiesen werden, nämlich dann, wenn es für dieses Bauprodukt keine harmonisierte EU-Produktnorm oder ein Europäisches Bewertungsdokument EAD gibt.
Dieser Eignungsnachweis berechtigt den Hersteller sodann, sein Bauprodukt im gesamten EU-Raum in Verkehr zu bringen. Der Weg dort hin ist etwas beschwerlich und führt entweder über harmonisierte Normen hEN oder Europäische Bewertungsdokumente (EAD), seinerzeitige Leitlinien für die Europäische Technische Zulassung von Bauprodukten (ETAG). In diesen sind die Bedingungen für die Zulassung definiert.
Besteht eine harmonisierte EU-Produktnorm, wird eine Bewertung nach EAD nicht benötigt. Der Nachweis über die Eignung erfolgt durch den Nachweis zur Übereinstimmung mit den Anforderungen aus dieser EU-Produktnorm.
Die Europäischen Bewertungsdokumente (EADs) stehen auf der Website der Europäischen Organisation für Technische Bewertung (EOTA) unter https://www.eota.eu/en-GB/content/eads/56/ in englischer Sprache in Volltext zur Verfügung.
Nähere Angaben und Informationen gibt es auch auf der Internetseite des Österreichischen Instituts für Bautechnik OIB:
--- LINK zu https://www.oib.or.at/de/etags-verwendet-als-eads-und-eads
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