Die Europäische Union verfolgt wirtschaftlich ein klares Ziel, nämlich den freien Warenverkehr innerhalb dieser Wirtschaftsgemeinschaft. Das geht aber nur, wenn Handelshemmnisse innerhalb der Union abgeschafft werden und sich die Mitglieder der Union auf ein einheitliches Niveau einigen.
Auf der Ebene der Bauprodukte (Baustoffe, Bauteile) bedeutet das zunächst eine Vereinheitlichung der Normen und Standards (Prüfnormen, Klassifikationsnormen, Produktnormen) sowie weiters die Definition einheitlicher Schutzziele. Damit sollen sodann in einem Mitgliedsstaat produzierte Waren in allen anderen Mitgliedsstaaten in Verkehr gebracht werden dürfen. Das Zeichen für die Eignung dazu ist grundsätzlich das allseits bekannte "CE".
Geregelt ist das alles in der Bauproduktenrichtlinie der EU, nunmehr ersetzt durch die Bauproduktenverordnung. Die Umsetzung in den Mitgliedsstaaten wurde aber zeitlich nur empfohlen (guidance paper J), weshalb in vielen Ländern der Status bei weitem nicht jener Österreichs ist. Wir haben die Anforderungen der Bauproduktenrichtlinie der EU als erstes Land umzusetzen begonnen. Ein markanter Stichtag ist dazu der 4. Mai 2010, ab dem in Österreich nur noch die Europäischen Baustoff- und Bauteilbezeichnungen verwendet werden dürfen.
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