Leider ist es dem Gesetzgeber in der Steiermark noch nicht gelungen, in bestehenden Wohnräumen und Gängen (Stichwort "Bestandsschutz") nachträglich die Verpflichtung einzuführen, Rauchwarnmelder zu montieren. Wie wir im Bereich des Feuerpolizeiwesens bereits hingewiesen haben, schaffen es andere Bundesländer durchaus (allen voran Kärnten), weshalb wir hier ganz unten beispielhaft Medienberichte von Ereignissen zitieren, von denen wir überzeugt sind, dass diese Toten hätten vermieden werden können.
Die Initiative vieler Einzelner Personen oder Organisationen, in Wohnungen diese elektronischen Lebensretter zu etablieren, wird leider immer wieder missverstanden und als Geschäftemacherei bezeichnet. Leider können wir dazu die Verstorbenen nicht mehr befragen, ob sie das auch so sehen. Den Hinterbliebenen soll unser Beileid zum Ausdruck kommen und vielleicht hilft ihnen leichter über ihren Schmerz, dass wir nicht müde werden, diese wichtigen Geräte weiterhin zu bewerben.
Näheres zum Thema Rauchwarnmelder und diverse Initiativen:
Nach den Richtlinien des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) sind in Neubauten in Wohnungen, Kindergärten und Hotels <30 Betten in allen Aufenthaltsräumen (ausgenommen Küchen), sowie in Fluchtwegen (Gänge, Diele, Vorraum) aus diesen Aufenthaltsräumen geeignete Rauchwarnmelder erforderlich.
Für den Bestandsbau gibt es zwar keine OIB-Regelung, dennoch ist auch hier eine Montage dieser Lebensretter unbedingt vorzunehmen (derzeit ist nur in Kärnten die Nachrüstung im Bestand gesetzlich verpflichtend).
Die Bilder rechts zeigen auch Empfehlungen (zusätzlich etwa im Abstellraum, in der Garderobe oder im Verlauf der Treppe) als optimalen Schutz. Nähere Angaben liefert unser Foliendownload oben sowie auch die neue TRVB 122 S 2013 (Flächen der Überwachungsbereiche, Besonderheiten und Abstände der Rauchwarnmelder in Gängen, Abstände zu Wänden, Details zur Deckenmontage, etc).
WICHTIG:
Mittlerweile gilt in allen Österreichischen Bundesländern eine Pflicht für den Einbau von Rauchwarnmeldern in Wohnungen/Wohnhäusern im Neubau oder bei Sanierungen. Alle Länder haben nämlich die Umsetzung der OIB-Richtlinien verbindlich eingeführt (unterschiedliche Umsetzung). Zusätzlich gilt nur im Bundesland Kärnten auch in bestehenden Wohnungen/Wohnhäusern eine Nachrüstverpflichtung (gesetzliche Vorgabe), dessen Übergangsfrist längst abgelaufen ist.
Zusätzlich zu den geltenden gesetzlichen Bestimmungen und den Inhalten der OIB-Richtlinie 2 hat der Österreichische Bundes-feuerwehrverband (ÖBFV) mit den Österr. Brandverhütungsstellen die TRVB 122 S heraus gegeben, die detailierte Regelungen darüber beinhaltet,
für welche Nutzungen Rauchwarnmelder eingesetzt werden können/sollen,
an welchen Positionen Rauchwarnmelder montiert werden, damit sie auch tatsächlich funktionieren (mit Beispielen)
wie groß die überwachte Fläche einzelner Rauchwarnmelder ist, bzw. welche Abstände zueinander maximal bestehen dürfen.
Wie immer ist die Bezugsquelle einer TRVB beim Österreichischen Bundesfeuerwehrverband oder den Brandverhütungsstellen. Die Ausgabe für Privatpersonen ohne Anhang ist gratis.
Die Ausgabe für Unternehmen (z.B. Firmen, die Rauchwarnmelder montieren oder Planer) ist kostenpflichtig und beinhaltet zusätzlich noch Grafiken für die Montage.
>>> TRVB 122 S als download - LINK <<<
VdS ist eine unabhängige Institution, die seit Jahrzehnten für Sicherheit und Vertrauen in den Bereichen Brandschutz und Security sorgt und fortschrittliche Sicherheitskonzepte für bedeutende
Industrie- und Gewerbebetriebe, führende Hersteller und Systemhäuser sowie Fachfirmen und Fachkräfte entwickelt. Die Technische Prüfstelle, die anerkannten VdS-Zertifizierungen, die modern
ausgestatteten Laboratorien und das umfassende Bildungs- und Verlagsangebot ermöglichen VdS ein einzigartiges, qualitativ hochwertiges Leistungsspektrum, das verstärkt auch im internationalen Umfeld
wegweisende Standards setzt.
Im Zusammenhang mit den Standards für Rauchwarnmelder wurde durch den VdS eine Richtlinie erarbeitet, die Zusatzanforderungen für qualitativ hochwertige Produkte definiert. Damit sind
Rauchwarnmelder, die mit dem VdS-Zeichen versehen sind, einer strengen Prüfung unterzogen und somit sicher. Gleich im Anschluss stellen wir Ihnen diese VdS-Richtlinie zur Verfügung und Sie werden
verstehen, warum es nicht ausreicht, ein Billigprodukt, das nur über das CE-Zeichen verfügt, zu montieren.
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