Bildausschnitt moderne Villa mit weiss-grüner Fassade und Design-Rahmen über der Terrasse
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Planender Baumeister und Ingenieurbüro - Beratende Ingenieure Baumanagement, Brandschutzconsulting, Gutachten, Prüfungen, Brandschutzkonzepte, Bauaufsicht, Bauarbeitenkoordination B S C B a u i n g e n i e u r e G m b H | FN 396091m wir p l a n e n mit Herz und Verstand wir l ö s c h e n mit Papier und Tinte wir p r ü f e n nach hohen Ansprüchen wir b i l d e n Sie aus - und uns nichts ein
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Fachlehrgang "Sachkundige für Ortsfeste Löschwasseranlagen"

 

Organisation

Administration

Abwicklung

Zertifizierung

 

 

Fachliche Begleitung

Seminarleitung

Prüfungsauswertung

Der ABÖ Fachverband - Arbeitskreis der Brandschutzrevisoren Österreichs hat in Zusammenarbeit mit dem Brandschutzcollege der BSC Bauingenieure GmbH als anerkannte Ausbildungsinstitution gem. TRVB 117 O einen Fachlehrgang für "Sachkundige zur Wartung und Instandhaltung von Ortsfesten Löschwasseranlagen nach TRVB 128 S" entwickelt.

Ab Oktober 2019 wurden 5 zweitägige Lehrgänge mit den Inhalten der TRVB 128 S:2000 abgehalten. Die aktuelle TRVB 128 S 22, die ab Mitte Februar 2023 ausgegeben wurde, ist bereits eingearbeitet und damit Gegenstand der aktuellen Ausbildung.
2 zweitägige Lehrgänge haben im Jahre 2023 bereits mit den Inhalten der neuen TRVB 128 S 22 stattgefunden. 

Der zweitägige Lehrgang wird von den Trainern 

  • Albert Seher, Präsident des ABÖ-Fachverbands, Arbeitskreis der Brandschutzrevisoren Österreichs (ABÖ-Fachverband) und Unternehmer (BSS Seher GmbH, Villach), 
  • Ing. Rudolf Mark, Ausbildungsleiter des BSC Brandschutzcollege
    (BSC Bauingenieure GmbH, allgemein beeideter und gerichtl. zert. Sachverständiger für Brandschutzwesen und Feuerpolizei) und
  • Rupert Klappacher (RK-Brandschutztechnik, Sachkundiger nach ÖNORM F 1053 sowie Rauch- und Wärmeabzugsanlagen, anerkannter Prüfer nach TRVB 128 S)

durchgeführt. Neben dem Theorieunterricht sind wichtige praktische Ausbildungsinhalte an einer Realanlage vorgesehen, um den Teilnehmern ein umfassendes Praxiswissen zu vermitteln.

 

Sage es mir und ich werde es vergessen...

Zeige es mir und ich werde es vielleicht behalten...

Lass es mich tun und ich werde es können!

(Konfuzius, 551 v. Chr. bis 479 v. Chr.)

 

Seminarablauf Sachkundekurs mit Mindestausbildungszeit nach TRVB 117 O
Stand: 02/2023
TRVB 128 S Sachkundekurs - Programm V2.0[...]
PDF-Dokument [510.4 KB]
Kleiner Blick in die Fachausbildung gefällig? Hier ist´s möglich!
Nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit und führen Sie einen kleinen Streifzug durch die Inhalte dieses Seminars durch. Sie erhalten damit einen Überblick, wie die theoretischen Ausbildungsinhalte vermittelt werden und welche praktischen Inhalte vor Ort einen wichtigen Bestandteil der Fachausbildung darstellen.
000_Werbung-Auszug.pdf
PDF-Dokument [10.7 MB]

Ausbildungsziel des Fachlehrgangs

Die Teilnehmer*innen sollen die zur wiederkehrenden Prüfung im Sinne der Wartung und Instandhaltung von Wandhydranten und Löschwasserleitungen (vormals Steigleitungen) erforderlichen theoretischen und praktischen Kenntnisse erwerben, um

  • als Sachkundige (befähigte Person) die nach EN 671-3 regelmäßig vorgesehenen Wartungs- und Instandhaltungsprüfungen an bestimmten Anlagenkomponenten (Wandhydranten, Schlauchkästen, Haspeln, Schläuche und Armaturen) für den jährlichen Intervall (12 Monate) und den 5-jährigen Intervall, und damit
  • als Sachkundige (befähigte Person) die nach EN 671-3 vorgesehenen Druckprüfungen und Durchflussmengenmessungen durchzuführen sowie
  • als Alternative für die Unterwiesene Person des Kunden die nach TRVB 128 S (F) vorgesehenen jährlichen Prüfungen vorzunehmen, in die dazu vorgesehenen Instandhaltungsberichte Befugter einzusehen und somit
  • die von abnehmenden Stellen im Intervall von 5 Jahren vorgesehene wiederkehrende Revision positiv zu beeinflussen.

Damit soll auch der Prüfaufwand für eine qualitätsvolle Arbeit im Kundenauftrag vermittelt und die geprüften Anlagenteile der Löschwasseranlagen möglichst lange im einwandfreien und einsatzbereiten Soll-Zustand erhalten bleiben.

Nach erfolgreich abgelegter Abschlussprüfung wird den Teilnehmern ein Ausbildungszertifikat zugesendet. Auf Wunsch wird auch ein Ausweis im Scheckkartenformat ausgestellt, anhand dem die erlangte Qualifikation als "Sachkundiger" den Kunden gegenüber belegt werden kann.

Im Intervall von 5 Jahren ist vorgesehen, eine Auffrischung anhand eines Workshops zu besuchen, um den Sachkundigen bestimmte Neuerungen zu vermitteln. Zudem soll anhand vorgelegter Wartungs- und/oder Instandhaltungsberichte seitens der Sachkundigen die Tätigkeit im Fachbereich nachgewiesen und der Verlängerung zugrundegelegt werden.

Ausbildungsinhalte elektronisch

Den Teilnehmern des Fachlehrgangs steht auf den Unterseiten der gesamte Seminarinhalt zum Download zur Verfügung (passwortgeschützt).

Es wird ausdrücklich ersucht, die Dateien nur für sich als Teilnehmer zu verwenden und keinesfalls Dritten zu übergeben. Bitte beachten Sie, dass eine unberechtigte Weitergabe ohne die Zustimmung des Verfassers der Unterlagen (=Urheber) gerichtlich als Verletzung des Urheberrechts verfolgt wird.

Mit dem Download der Unterlagen werden keine Werknutzungsrechte und kein Recht zur redaktionellen Verwendung übertragen.

 

Hinweise "Gewerberecht" und "Versicherung"

Unabhängig von den erworbenen Fachkenntnissen im Zuge des Lehrgangs wird darauf hingewiesen, dass zur Ausübung einer wirtschaftlichen Tätigkeit (Wartung und Instandhaltung im Kundenauftrag) die gewerbebehördliche Berechtigung dazu eigenständig beantragt werden muss (Gewerbe und/oder Teilgewerbe).

Das Bestehen einer aufrechten Sachversicherung mit ausreichender Versicherungsdeckung für Vermögens- und Personenschäden wird ausdrücklich empfohlen, da bei ordnungsgemäßer Prüftätigkeit im Sinne der vorgegebenen Wartungs- und Instandhaltungsprüfungen bestimmte Schadensszenarien nicht ausgeschlossen werden können (z.B. unter Druck gesetzte Anlagenteile, beschädigte oder gealterte Schläuche, verwendete Maschinen und Geräte, etc.).

 

Die Kompetenz als "Sachkundiger" ist nicht gleichzusetzen mit "Abnehmende Stelle"

Mit der zu Anfang des Jahres 2023 neuen TRVB 128 S 22 ist der vormals "nach TRVB 128 S anerkannte Prüfer" nicht mehr Richtlinieninhalt. Die Abschlussüberprüfung einer fertig gestellten Ortsfesten Löschwasseranlage sowie die wiederkehrenden Revisionsüberprüfungen erfolgen nun durch Abnehmende Stellen (nach TRVB 001 A).  Das sind 

  • entweder aufgrund eines Berufsrechts gesetzlich dazu befugte Stellen wie z.B. Ziviltechniker und/oder Ingenieurbüros - Beratende Ingenieure auf dem jeweils begründeten Fachgebiet (z.B. Installationstechnik, Haustechnik, Gebäudetechnik) 
  • oder mittels Bescheid des Wirtschafstministeriums für bestimmte Fachbereiche akkreditierte Inspektionsstellen zur Überprüfung technischer Anlagen auf Übereinstimmung mit anerkannten Richtlinien (z.B. der TRVB 128 S 22)
  • oder gewerbliche Installationsunternehmen für Gas- und Sanitärtechnik nach Gewerbeordnung (GewO) sowie Gas- und Sanitärtechnik-Befähigungsprüfungsordnung, wobei ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass eine Abschlussüberprüfung für das eigene Gewerk nicht anerkannt wird (4-Augen-Prinzip).

Ein Sachkundiger gemäß dem absolvierten Fachlehrgang des ABÖ-Fachverbands ist ohne die berufsrechtlichen Berechtigungen keine Abnehmende Stelle im Sinne der TRVB. Sollten dennoch Abschlussüberprüfungen und/oder Revisionsüberprüfungen durchgeführt werden, ist damit zu rechnen, dass im Schadensfall keine Versicherungsdeckung besteht.

 

Vormals "nach TRVB 128 anerkannter Prüfer"

Inwieweit "Prüfer nach TRVB 1282012" weiter ihrer Prüftätigkeit nachgehen können, ohne, dass sie einer Inspektionsstelle angehören oder über eines der genannten Berufsrechte verfügen, ist zunächst eine Rechtsfrage. Im Interesse des jeweiligen Prüfers, sollte das einerseits mit der zuständigen Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat) und andererseits mit dem Sachversicherer (Versicherungspartner, ausreichende Deckung) eigenständig geklärt werden.
Möglicherweise können dazu auch die in den Bundesländern eingerichteten Wirtschaftskammern eine Auskunft erteilen.

 

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