Aus technischer Sicht ist das österreichische Gewerberecht eher abstrakt. Da in der GewO im Wesentlichen Schutzziele für den Gewerbetreibenden, dessen mittätige Familienangehörige, den Nachbarn und der Umwelt definiert sind, muss man mit den Bestimmungen aus anderen Rechtsvorschriften (zB AschG, AstV) und Regeln (zB OIB, Normen) vorgehen, um den gesetzlich geforderten Stand der Technik zu erreichen.
An dieser Stelle müssen wir Sie also bemühen, eine andere Seite unseres Angebotes aufzusuchen. Unten noch der derzeit aktuelle Stand des Gewerberechts über das Rechtsinformationssystem des Bundeskanzleramt:
>>> Gewerbeordnung 1994 idgF. (GewO) <<<
Hier gelangen Sie zur Internetseite des zuständigen Bundesministeriums, Abschnitt Gewerbeordnung:
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
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