Auch wenn sich aus unserer hier deutlichen Position manch kontroversielle Diskussion ergeben könnte, sind wir eindeutig der Meinung, dass die Regelungen und Vorgaben des (Vorbeugenden) Brandschutzes überwiegend aus dem Arbeitnehmer- Innenschutz hervorgehen. Die Grundlage dazu stellt das ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (AschG) dar. Hier werden in erster Linie abstrakte Schutzziele beschrieben. Detailliertere inhaltliche Vorgaben werden dazu im Verordnungsweg durch den/die zuständigen Minister/in ausgegeben, worin auch weitere Brandschutzvorschriften enthalten sind, wie etwa in der
Gerade die Arbeitsstättenverordnung ist dabei ein wesentliches Instrument für den baulichen, technischen und auch organisatorischen Brandschutz. Noch immer nicht außer Acht zu lassen sind immer noch die Bestimmungen der AAV aus dem Jahre 1983!
Zur Präzisierung bestimmter gesetzlicher Regelungen und zur österreichweit einheitlichen Vorgangsweise werden vom zuständigen Ministerium immer wieder auch Erlässe ausgegeben, die zum Teil auf der Internetseite der Arbeitsinspektionen Österreichs abgefragt werden können.
Aus brandschutztechnischer Sicht bestehen hier bereits einige wesentliche Detailregelungen und müssen diese Vorgaben natürlich auch in die Planung von Arbeitsstätten mit einfließen.
Die Arbeitsstättenverordnung wird auf der Internetseites der Arbeitsinspektion erläutert (kommentierte Version der AstV) und sind dort auch die Erlässe eingepfelgt.
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