Ein Quantensprung für manche, ein Wahnsinn für viele andere...
Die erste Veranstaltungssicherheitsverordnung Österreichs - erlassen in der Steiermark (LGBl. Nr. 61/2014) polarisiert, wie kaum ein anderes Landesgesetz. Auf Grundlage des Stmk. Veranstaltungsgesetzes 2012 wurde diese Verordnung erlassen, um bauliche, brandschutz- und sicherheitstechnische sowie organisatorische Mindeststandards in Veranstaltungsstätten einzuführen. Die Schwierigkeit, die sich auch hier zeigt, ist der Umgang mit bestehenden Veranstaltungsstätten sowie insbesondere Veranstaltungsstätten mit Denkmalschutz.
Stmk. Veranstaltungssicherheitsverordnung