Die CLP-Verordnung regelt, wie man Chemikalien die richtigen Gefahrenmerkmale zuordnet (Einstufung) und daraus die für den Verwender passende Kennzeichnung ableitet. Eine sichere Verwendung von Chemikalien soll damit möglich sein. Die Einstufung und Kennzeichnung erfolgt unabhängig von der Menge vor dem Inverkehrbringen.
In der EU wird das weltweit harmonisierte System (GHS) durch die neue „CLP-Verordnung“ (Classification, Labelling and Packaging, Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates) zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen umgesetzt. Diese Verordnung gilt in Österreich sowie allen anderen Staaten der EU direkt und ist damit geltendes Recht.
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