Aus all den gesetzlichen und normativen Regelungen ergeben sich im Brandschutz durch Verantwortlichkeiten, Pflichten, Zuständigkeiten, Obliegenheiten, u.ä. im Falle des Falles (Unfall, Notfall, Brände und andere derartige Ereignisse) mitunter auch gerichtliche Folgen. Wir werden in diesem Register versuchen, anhand aktueller Geschehnisse oder Informationen (Judikatur) wichtige Zusammenhänge geeignet darzustellen.
Zunächst einmal wichtige Bundesgesetze:
Österreichisches Strafgesetzbuch StGB
Mögliche Zusammenhänge aus gesetzlichen (oder anderen) Bestimmungen des Brandschutzes:
§ 6 Fahrlässigkeit
§ 169 Brandstiftung
§ 170 Fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst
§ 176 Vorsätzliche Gemeingefährdung
§ 177 Fahrlässige Gemeingefährdung
§ 187 Hinderunf der Bekämpfung einer Gemeingefahr
§ 289 Falsche Beweisaussage vor einer Verwaltungsbehörde
Das gerichtliche Strafverfahren ist geregelt in der Strafprozessordnung StPO (für Jugendliche auch im JGG). Abweichungen von der StPO für das gerichtliche Finanzstrafverfahren normieren die §§ 195 ff FinStrG.
Das Zivilrecht – auch Privatrecht genannt – regelt die Rechtsverhältnisse der Menschen (natürliche Personen) und der juristischen Personen (z.B. GmbH) untereinander. Die Parteien (klagende bzw. beklagte Partei) begegnen einander im Zivilverfahren auf gleicher Stufe (im Unterschied zur Verwaltung).
Das grundlegende Gesetz für das Zivilrecht ist in Österreich das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB). Dieses Gesetz wurde bereits 1811 erlassen und in der Zwischenzeit häufig reformiert und angepasst. Wichtige Elemente in diesem Gesetz sind:
Allgemein Bürgerliches Gesetzbuch ABGB
Darüber hinaus gibt es viele andere Spezialgesetze, wie beispielsweise das Ehegesetz (EheG), welches das Eherecht regelt. Weiters gibt es auch Gesetze, die zielgruppenspezifische Besonderheiten beinhalten. So regelt beispielsweise das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) die Beziehungen zwischen Konsumenten sowie Unternehmen und gewährt dem Konsumenten dabei einen weitergehenden Schutz als das ABGB. Das Wohnrecht wird im Mietrechts- (MRG), Wohnungseigentums- (WEG) und Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG) geregelt.
Zivilrechtsverfahren werden vor Gericht nach den Maßstäben der Zivilprozessordnung abgewickelt.
Mögliche Zusammenhänge aus gesetzlichen (oder anderen) Bestimmungen des Brandschutzes:
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