Wir erstellen Ihre Brandschutzbeschreibung!
Eine Brandschutzbeschreibung ist kein umfassendes Brandschutzkonzept nach dem OIB-Leitfaden. Dennoch hat sich diese Art der Brandschutzunterlage etabliert und stellt die Beschreibung ein probates Mittel dar, den verfolgten Brandschutz für ein Projekt gut zu beschreiben. Nämlich speziell dann, wenn das Projekt ohne wesentliche Abweichungen von den bautechnischen Anforderungen aus dem Fachbereich des Brandschutzes (z.B. nach OIB-RL 2, 2.1, 2.2, 2.3) entworfen und geplant wurde.
Immer öfter entscheiden sich daher Bauherren und Projektanten dazu, den behördlichen Einreichunterlagen eine gute und daher von unserem Büro entwickelte Brandschutzbeschreibung beizulegen, um der Behörde die Erfüllung der Voraussetzungen aus diesem Fachbereich darzulegen. Nicht zuletzt kann das auch eine Beschleunigung im Verfahren bedeuten, weil der Bewilligungsbehörde einerseits die Erfüllung der Brandschutz-Schutzziele dargestellt wird und/oder deren Sachverständige sich eine umfassende Analyse der Projektinhalte ersparen, womit das erwartete Ergebnis für die entscheidende Behörde und daher möglicherweise auch das gewünschte Ergebnis rascher vorliegt.