Die Europäische CLP-Verordnung wirkt direkt und ist somit seit ihrem vollen Inkrafttreten (nämlich ab 01.06.2015 auch für Gemische) auch geltendes Recht in Österreich. Es bedarf somit grundsätzlich keiner Umsetzung in nationale Rechtsvorschriften.
Dennoch sind einschlägig bekannte österreichische Rechtsvorschriften betroffen, wie beispielsweise
nämlich im Zusammenhang mit der Einstufung und der Kennzeichnung von Gefahrstoffen.
Es bedeutet aber keinesfalls, dass diese Verordnungen auf Grundlage des Gewerberechts oder des Artbeitnehmerschutzes nunmehr unmittelbar ungültig geworden sind, sondern nur, dass Teile davon nicht mehr dem aktuellen Recht entsprechen. Nämlich vordringlich jene Teile, die in diesen Verordnungen zur Einstufung (z.B. Gefahrenklassen bei brennbaren Flüssigkeiten) und zur Kennzeichnung von Gefahrstoffen Bezug nehmen.
Solange also diese Verordnungen nicht entweder novelliert oder aufgehoben sind, gelten diese weiterhin!
Gemäß VwgH-Erkenntnis aus dem Jahre 2013 ergibt sich für die nationale Gesetzgebung (oder eine Verordnung erlassende Stelle) primär eine Anpassungsverpflichtung an wesentliche Änderungen im rechtlichen Umfeld, sprich Novellierung der veralteten gesetzlichen Regelung. Widrigenfalls wäre zwar die Aufhebung der (veralteten) gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen, worauf sich aber aus vielen Gründen niemand einlassen wird. Für die öffentliche Verwaltung würde die Aufhebung beispielsweise der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten eine Flut an etwa 1.000 bis 2.000 (!) Änderungsverfahren und Neugenehmigungen pro Jahr bedeuten.
(Quelle: ARGE Österr. Gefahrgutkonferenz 2014, MR DI. Dr. Michael Struckl, Bundesministerium für Wissenschaft Forschung und Wirtschaft)
Es wird also z.B. eine Novelle der VbF geben, die neben der Angleichung an die Begriffsbestimmungen der CLP-VO auch noch ein paar andere grundlegende Neuerungen im Vergleich zur tatsächlich bereits veralteten VbF mit sich bringt:
Voraussichtliche Neuerungen in der VbF:
(Quelle: ARGE Österr. Gefahrgutkonferenz 2014, MR DI. Dr. Michael Struckl, Bundesministerium für Wissenschaft Forschung und Wirtschaft)
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