Immer öfter und somit aus gegebenem Anlass finden wir so genannte "Brandschutzprodukte" mit dem klingenden Namen
vor. Meistens leider schon im eingebauten Zustand und zwar leider oftmals als Brandabschottung beispielsweise für Kabel, die durch Brandabschnitte führen... Leider!
Die Angaben auf den Dosen sind definitiv irreführend und sind die meisten dieser Produkte (Bauschaum auf PU-Basis) für den Anwendungsfall einer Brandabschottung absolut ungeeignet!
Hingegen ist bei den "echten" Brandschutz-Schäumen schon noch ein kleiner Unterschied bei der Angabe erkennbar: "intumeszierend" steht meistens auch dabei.
Wie ist vorzugehen:
Sollten Sie mit den Angaben auf den Gebinden nicht ausreichend informiert werden, so fordern Sie beim Produzenten einfach das zugehörige Prüfzeugnis an. In dieser Unterlage wird dann genau beschrieben, für welche Einbauart das Produkt angewendet werden darf und wie bzw. unter welchen Bedingungen es zur angegebenen Leistungseigenschaft gekommen ist. Kann mittels diesem Prüfzeugnis nur der Nachweis erbracht werden, dass z.B. eine max. 20mm breite Fuge zwischen Stahlbetonelementen mit einer Dicke von mind. 20cm abgedichtet wurde und bei dieser Prüfanordnung die Leistungseigenschaft "EI90" erfüllt wurde, so ist genau nur für diese Anwendung dieses Produkt in der angegebenen Feuerwiderstandszeit einsetzbar. Und leider für keine andere Anwendung.
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