Auf Baustellen ist das Risiko einen Arbeitsunfall zu erleiden doppelt so hoch wie im Durchschnitt; bei tödlichen Unfällen ist das Risiko dreimal so hoch. Ein wesentlicher Grund dafür sind
organisatorische Mängel bei der sicherheitstechnischen Abwicklung der Baustelle.
Das Bauarbeitenkoordinationsgesetz (BauKG) hat die Aufgabe und das Ziel, das Unfallrisiko und die hohen Belastungen der Bauarbeiter durch eine geordnete Sicherheitskoordination mit den darin
vorgesehenen Maßnahmen (Bestellung von Koordinatoren, Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes –
SiGe-Plans – sowie einer Unterlage für spätere Arbeiten) herabzusetzen.
Die Pflicht für die Wahrnehmung dieser Koordinationsaufgaben obliegt grundsätzlich dem Bauherren, der sich dazu geeigneter Fachkräfte bedienen kann!
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BSC Bauingenieure GmbH
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