Sie erwarten sich bei der Tätigkeit von Sachverständigen eine hohe Fachkompetenz?
Dann sind Sie bei uns richtig!
Sachverständigenleistungen sind eine höchst persönliche Angelegenheit, die gegenseitiges Vertrauen voraussetzt und nicht einfach an Mitarbeiter delegiert werden kann. Ihr Projekt genießt die volle
Aufmerksamkeit eines Spezialisten aus unserem Unternehmen.
Gerade die Leistungen eines Sachverständigen können nicht ohne Weiters an Hilfskräfte delegiert werden (vgl. ABGB § 1165):
Entscheidet sich der Gutachter, Hilfskräfte einzusetzen, sollte er selbst aber stets den ordnungsgemäßen Ablauf „in der Hand behalten“ .
Das entscheidende Ziehen rechtserheblicher Schlüsse sollte ihm jedenfalls selbst vorbehalten bleiben.
(vgl RIS-Justiz RS0119962).
Selbstverständlich verfügen wir im Unternehmen der BSC Bauingenieure GmbH für unsere Planungs- und Sachverständigenleistungen die dazu erforderlichen Befugnisse nach dem österreichischen
Gewerberecht ("Gewerbeberechtigung").
Denn: Wird die Sachverständigen- und Gutachtertätigkeit zum beruflichen Schwerpunkt, so ist die dazu einschlägige gewerberechtliche Befugnis im jeweiligen Fachgebiet erforderlich.
Wir beachten bei unseren Tätigkeiten die Anforderungen an Sachverständigenleistungen im Sinne der ÖNORM EN 16775:2016. Dazu zählt vor allem Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Objektivität, Integrität.
Unser Anspruch an Leistung und Qualität gilt Ihnen und Ihrem Projekt. Ab der ersten Minute wird Ihnen die fachliche Kompetenz und Aufmerksamkeit im Bereich des Bauwesens und des Brandschutzes anhand eines befugten Sachverständigen zur Verfügung stehen. Die für Ihr Projekt erforderlichen Erhebungen, Bewertungen, Befundaufnahmen, Planungen, Analysen, gedanklichen Schlüsse, Gutachten, Berechnungen, Abrechnungen und Abnahmen sowie Projektbesprechungen und Verhandlungen auf fachlich hoch stehendem Niveau ("auf Augenhöhe auch mit dem Behörden-SV") werden nicht einfach an andere Personen/Hilfskräfte delegiert. Fachkompetenz und Erfahrungswerte können nämlich nicht übertragen werden, weshalb unsere Kunden den persönlichen Kontakt zu
sehr zu schätzen gelernt haben.
Gewerbetreibende, die eine Berechtigung als Ingenieurbüro (Beratende Ingenieure) oder als Baumeister besitzen, sind im Rahmen ihrer Gewerbeberechtigung zur Vertretung des Auftraggebers vor Behörden oder Körperschaften öffentlichen Rechts berechtigt.
Damit ergibt sich eine Bindung des Kunden an die Person des Gewerbetreibenden, der als Sachverständiger tätig ist. Vertrauen ist die Basis unseres Tuns und ein wichtiger Teil unseres Erfolgs, gemeinsam mit und für unsere Kunden.