Niemand wird mit dem Wissensstand eines Sachverständigen geboren. Die Bereitschaft der ständigen Aus- und Weiterbildung ist eine wichtige Grundvoraussetzung für hochqualifizierte Sachverständige.
Oft werden wir mit der Frage beschäftigt, wie man denn eigentlich zum (Brandschutz-)Sachverständigen wird? Zunächst ist es erforderlich, sich im Wege des Selbststudiums das erforderliche Fachwissen über gesetzliche Regelungen (EU, Bund, Land, Strafrecht, Zivilrecht, etc.), Normen (ON und EU sowie ÖVE, etc.) und Richtlinien (OIB, TRVB, VdS ONR, etc.) anzueignen, da man das Fachgebiet "Brandschutz" in Österreich weder auf einer HTL, noch auf einer Universität im erforderlichen Umfang studieren kann.
Ist man dann noch imstande, dieses Wissen auf den jeweiligen Anwendungsfall punktgenau projizieren zu können und dies vernetzt im Sinne der gebotenen Schutzzielbetrachtung anzuwenden, hat man die besten Voraussetzungen, als Sachverständiger anerkannt zu werden.
Der Sachverständigenverband der Gerichtssachverständigen Österreichs hat Leitlinien über Prüfungsstandards entwickelt, die als das Mindestwissen gelten. Sehen Sie dazu auch die Internetseite des Hauptverbands unter:
https://www.gerichts-sv.at/pruefungsstandards/
Der Weg zum Sachverständigen ist also abgesteckt, fehlt nur noch, dass sie ihn auch konsequent gehen!
Ing. Mark ist z.B. allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für die Fachgebiete 09.45 Brandschutz und 09.55 Feuerpolizei.
Die für die jeweiligen Fachgebiete abzudeckenden Prüfungsstandards können wir Ihnen hier verlinkt zur Verfügung stellen:
https://www.gerichts-sv.at/pruefungsstandards/
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