Eine wichtige Aufgabe des OIB ist die Mitwirkung bei der Harmonisierung der technischen Bauvorschriften in Österreich, die nämlich "Landessache" sind.
Die Notwendigkeit hierfür ergibt sich einerseits durch den europäischen Harmonisierungsprozess, andererseits aber auch durch innerösterreichische Erfordernisse.
Die jüngste Ausgabe der OIB-Richtlinien wurde in der Generalversammlung des OIB am 26. März 2015 unter Anwesenheit der Vertreter aller Bundesländer beschlossen (Richtlinien-Ausgabe 2015). Sie stellen damit die aktuellen Regeln der Technik dar, die den Stand der Technik wiedergeben (praxiserprobt). Die Erklärung der Rechtsverbindlichkeit ist den Bundesländern vorbehalten (Übernahme als Stand der technischen Bauvorschriften in die Landesgesetzgebung).
ACHTUNG Stmk. Bautechnikverordnung 2020:
Als Nachweis der Übereinstimmung eines Bauwerks mit den Allgemeinen Anforderungen an Bauwerke nach Stmk. Baugesetz 1995 gelten gemäß der Stmk. Bautechnikverordnung 2020 (LGBl. Nr. 73/2020)
ab 01.09.2020 die OIB-Richtlinien aus dem Jahre 2019 mit geringfügigen Ausnahmen.
HINWEIS:
Auch, wenn OIB-Richtlinien eines aktualisierten Ausgabedatums in einzelnen Bundesländern formell noch nicht verbindlich erklärt sind, so gelten diese "neueren" OIB-Richtlinien auch dort als "Regel der Technik". Sie sind daher durchaus anwendbar, solange keine gesetzliche Bestimmung anderes verlangt.
Informieren Sie sich regelmäßig über den aktuellen Stand des OIB-Regelwerks. Die Richtlinien des OIB sind dabei ein Teil des Umgangs mit den geltenden Anforderungen an Bauwerke. Womit sich aber jeder, der im Bauwesen zu tun hat, beschäftigen sollte, ist die Umsetzung der Europäischen Bauproduktenrichtlinie bzw. Europäischen Bauproduktenverordnung und somit der Umgang mit den Baustofflisten ÖA und ÖE.
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